Kranzniederlegung zum 88. Jahrestag des „Gnadentod“-Erlasses – Ausstellung mit Werken von Andreas Maus eröffnet
Anlässlich des 88. Jahrestages des sogenannten „Gnadentod“-Erlasses von Adolf Hitler sind am 1. September 2026 an der Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Morde am Nicolaiplatz Kränze und Blumengebinde niedergelegt worden. Der Einladung von Gedenkstättenleiterin Dr. Sylvia de Pasquale waren zahlreiche Menschen gefolgt.
De Pasquale erinnerte an die historischen Hintergründe und an die besondere Rolle Brandenburgs an der Havel bei den nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morden. 1939 entstand in der Stadt eine der ersten Mordanstalten der später als „Aktion T4“ bezeichneten systematischen Krankenmorde. In der ehemaligen Scheune der leerstehenden Strafanstalt am heutigen Nicolaiplatz wurde eine Gaskammer eingerichtet. Unter dem Tarnnamen „Landes-Pflegeanstalt Brandenburg an der Havel“ diente die Einrichtung der Verschleierung ihres tatsächlichen Zwecks.
Zwischen Februar und Oktober 1940 wurden dort mehr als 9.000 Menschen mit Giftgas ermordet. Ihr vermeintliches „Verbrechen“ bestand allein darin, dass die Nationalsozialisten sie aufgrund einer Behinderung, einer psychischen Erkrankung oder anderer von ihnen definierter Merkmale als „lebensunwert“ stigmatisierten.
Ein Staat müsste sich an, über den Wert menschlichen Lebens zu entscheiden – und überschritt damit jede Grenze von Recht, Moral und Menschlichkeit.
Oberbürgermeister Daniel Keip stellte in seiner Rede die Frage: „Wie konnte eine Gesellschaft zulassen, dass Menschen dermaßen ausgegrenzt, entrechtet und schließlich ermordet wurden? Was können wir daraus für unsere eigene Zeit lernen?“ Gedenken verlange mehr als den Blick zurück, betonte Keip. Demokratie und Menschenrechte seien auch heute keine Selbstverständlichkeit.
„Sie müssen in jeder Generation neu verteidigt und mit Leben gefüllt werden. Das zeigt sich auch daran, wie wir mit Minderheiten umgehen – mit Menschen, die anders glauben, anders aussehen, eine andere Herkunft oder eine Behinderung haben. Es zeigt sich daran, ob wir widersprechen, wenn Menschen abgewertet und ausgegrenzt werden.“ Ausgrenzung beginne nur selten unmittelbar mit Gewalt, so Keip. Sie beginne häufig mit Worten, Vorurteilen und der schrittweisen Abwertung von Menschen.
„Gedenken verlangt mehr als den Blick zurück“: „Darum müssen wir aufmerksam bleiben.“
Erinnerung bleibe nur dann lebendig, wenn jede Generation sie neu annehme und daraus Verantwortung für die Gegenwart ableite. Brandenburg an der Havel habe in den vergangenen Jahren viel dafür getan, die Erinnerung an die Opfer wachzuhalten.
Daran knüpfte auch der zweite Teil des Gedenktages an: In den Räumen der Gedenkstätte wurde eine Ausstellung mit Arbeiten des Kölner Künstlers Andreas Maus eröffnet. Maus wurde 2021 mit dem Europäischen Kunstpreis „euward 8“ für Malerei und Grafik im Kontext geistiger Behinderung ausgezeichnet.
In seinen kraftvollen Bildern setzt sich der Künstler eindringlich mit der Gewalt und den Verbrechen des NS-Regimes auseinander. Die Werke sind dabei nicht nur Rückblick auf eine vergangene Zeit, sondern fordern zur Auseinandersetzung mit den Fragen auf, die das Gedenken bis heute stellt: Wie entsteht Ausgrenzung? Wann wird aus Abwertung gesellschaftliche Gleichgültigkeit? Und wo beginnt die Verantwortung jedes Einzelnen?
Damit wurde der Gedanke des Gedenktages unmittelbar erfahrbar: Erinnerung soll nicht allein an das Geschehene erinnern, sondern den Blick dafür schärfen, was in der Gegenwart auf dem Spiel steht.
Öffnungszeiten der Gedenkstätte
Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Morde, Nicolaiplatz 28/30
Donnerstag und Freitag: 13:00 bis 17:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage: 10:00 bis 17:00 Uhr
Der Eintritt ist frei.
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- Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Morde