Der Wirtschaftsweg zwischen Schmerzke und Neuschmerzke wird ab sofort deutlich verkehrsberuhigt und sicherer für Fußgänger und Radfahrer. Die Stadt Brandenburg an der Havel hat eine neue Beschilderung aufgestellt, die die Nutzung des Wirtschaftsweges nun auf den Fuß- und Radverkehr sowie den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt. Der motorisierte Verkehr ist für die meisten Fahrzeuge gesperrt, um die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer zu erhöhen. Die Maßnahme dient der Verkehrsberuhigung.
Eine Ausnahme gilt für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die die Bundesstraße B 102 nicht nutzen dürfen. Diese sollen perspektivisch ebenfalls auf dem Wirtschaftsweg erlaubt sein, sobald die Zustimmung des Landes Brandenburg vorliegt. Bis dahin können entsprechende Ausnahmegenehmigungen unkompliziert im Einzelfall erteilt werden.
Oberbürgermeister Daniel Keip betont: „Die Verkehrsmenge wird durch diese Maßnahme deutlich reduziert. Gleichzeitig erhöhen wir die Sicherheit für alle zulässigen Nutzerinnen und Nutzer erheblich.“ Gerade für Schulkinder und andere Fußgänger ist das eine wichtige Verbesserung.
Die Verkehrsberuhigung ist ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in dieser Region.
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Warum die Verkehrsberuhigung auf dem Wirtschaftsweg notwendig war
Seit der Eröffnung der Ortsumgehung Schmerzke im Oktober 2023 hat sich der Wirtschaftsweg zwischen Schmerzke und Neuschmerzke zu einer stark frequentierten Verbindung entwickelt. Ursprünglich als Wirtschaftsweg mit Radverkehr geplant, wurde er zunehmend auch vom allgemeinen motorisierten Verkehr genutzt. Verkehrszählungen zeigten täglich mehr als 800 Fahrzeuge, oft mit erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen über die erlaubten 30 km/h hinaus. Diese Entwicklung führte zu einer gefährlichen Situation, die insbesondere den Fuß- und Radverkehr bedrohte.
Eine vollständige Umwandlung des Wirtschaftsweges in einen reinen Geh- und Radweg war rechtlich nicht möglich, da sonst wichtige Verbindungen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge verloren gegangen wären. Deshalb wurde eine straßenrechtliche Teileinziehung umgesetzt, die die Nutzung gezielt auf bestimmte Verkehrsarten beschränkt. Diese Regelung wurde im Herbst 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und bildet die rechtliche Grundlage für die neue Verkehrsberuhigung.
„Unser Ziel ist es, sichere und verlässliche Verkehrsverbindungen für alle Ortsteile zu schaffen – ohne Gefahrenschwerpunkte,“ erklärt Oberbürgermeister Keip. „Mit der heutigen Maßnahme haben wir einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende erreicht.“
Ein besonderer Dank gilt Ortsvorsteher Christian Lack für sein beharrliches Engagement sowie den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung für die Umsetzung der Maßnahme.
Diese Verkehrsberuhigung auf dem Wirtschaftsweg zeigt, wie wichtig es ist, den Verkehr vor Ort immer wieder neu zu bewerten und anzupassen – für mehr Sicherheit und Lebensqualität in der Region.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Brandenburg)
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